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Allgemine Geschäfts Bedingungen

 

Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Diese Liefer- und Verkaufsbestimmungen (nachstehend "Bedingungen" genannt)
bilden einen integrierenden Bestandteil des abgeschlossenen Kaufver trages. Sollte der
Käufer Verbraucher im Sinne § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) sein, so gehen im
Fall eines Widerspruches zwischen Bedingungen und dem KSchG die zwingendenden
Bestimmungen des KSchG vor.

1.2. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage
dieser Bedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, wie insbesondere
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nicht akzeptiert und sind somit
keine Vertragsgrundlage. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit
unsere schriftlichen Bewilligungen.

1.3. Die Bedingungen gelten auch für sämtliche weiteren Geschäfte im Rahmen
unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Eine geänderte Fassung der Bedingungen
gilt ab dem Zeitpunkt, in sie dem Käufer zugegangen oder sonst wie zur Kenntnis gelangt
ist.

2. Vertragsabschluß

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, wenn sie durch uns schriftlich
bestätigt worden sind. Auslieferungen und Rechnungserteilungen stehen der schriftlichen
Bestätigung gleich. Die schriftliche Bestätigung gilt als kaufmännisches Bestätigungs-
schreiben.

2.2. Bereits vom Verkäufer bestätigte Aufträge können nur mit unserer schriftlichen
Zustimmung storniert werden. In diesem Fall hat der Käufer jedoch sämtliche mit der Be-
arbeitung des Auftrages vor und nach der Stornierung, anfallende Kosten selbst tragen.

2.3. Die in den Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit dem
Angebot gemachten Angaben, wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-,
Gewichts-, Leistungs- und Verbraucherenddaten, Angaben in Bezug auf die Verwend-
barkeit von Geräten für neue Technologien, sind nur insoweit maßgebend, als sie nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Eigenschaften des Kaufgegenstandes gelten
nur dann als zugesichert, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Geringe Ab-
weichungen von der Beschreibung des Angebotes gelten als genehmigt und berühren nicht
die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichungen für den Käufer nicht unzumutbar ist.
Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem tech-
nischen Fortschritt dienen.

2.4. Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein durch IT-Consulting Lisa Senk
eingeräumtes Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferungsverpflichtung ent-
bunden.

3. Preise

3.1. Die vereinbarten Preise verstehen sich frei Lager Eisenstadt in Euro zuzüglich
der Umsatzsteuer im gesetzlich vorgesehenen Ausmaß. Im Preis sind Installation, Schulung,
Versand und sonstige Nebendienstleistungen nicht enthalten.

3.2. Der Versand erfolgt nach unserer freier Wahl. Wir liefern in handelsüblicher Ver-
packung. Erforderliche Sonderverpackungen (z.B. seemäßige Verpackungen) gehen zu
Lasten des Käufers.

3.3. Wir sind verpflichtet , den Kaufgegenstand zu versichern. Der Käufer trägt die
Kosten einer im Einzelfall erforderlichen Versicherung. Die Kosten der Fracht und Ver-
sendung trägt, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, der Käufer.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Die Zahlung der von uns in Rechnung gestellten Beträge erfolgt bar und abzugsfrei,
somit rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge, bei Erhalt der Rechnung.

4.2. Sollten andere Konditionen vereinbart werden, so bedarf dies der Schriftform.
Solche von uns in Rechnung gestellten Beträge sind binnen zehn Tagen ab Rechnungserhalt
abzugsfrei, somit rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge , zur Zahlung fällig. Bei
Übernahme- und Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen im Ausmaß von 3-Monats-
Euribor plus 6% per anno sowie allfällige Lagerspesen zu verlangen. Überdies ist der
Käufer verpflichtet, bei Zahlungsverzug alle sonstigen durch sein Säumnis anfallenden
Spesen und Kosten, insbesondere auch die vorprozessualen Kosten, uns im vollem Umfang
zu ersetzen.

4.3. Die Entgegennahme eines Wechsels, eines Schecks oder einer Zahlungsanweisung
geschieht nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlung statt. Unsere Forderungen gilt im
erst im Zeitpunkt der Einlösung des Zahlungsmittels oder der Gutschrift des Förderungs-
betrages auf einem unserer Bankkonten als getilgt.

4.4. Eine nach Vertragsabschluß eintretende Verschlechterung der Vermögenslage
des Käufers, von der wir - auf welche Art auch immer - Kenntnis erhalten, berechtigt uns,
den Kaufpreis für allenfalls bereits getätigte Lieferungen sofort fällig zu stellen und vor
weiteren Lieferungen Sicherheiten zu verlangen. Wenn der Käufer den fällig gestellten
Kaufpreis nicht innerhalb von einer Woche bezahlt oder die geforderte Sicherheit nicht
innerhalb der gleichen Frist leistet, sind wir berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist von
dem Vertrag zurückzutreten.

4.5. Der Käufer, der Unternehmer im Sinn §1 KSchG ist, verzichtet auf Aufrechnung
der behaupteten Gegenforderungen, die nicht im rechtlichen Zusammenhang mit einer
uns treffenden Verpflichtung stehen und die nicht anerkannt oder gerichtlich festgestellt
wurden.

5. Lieferung

5.1. Liefertermine und Lieferfristen können verbindlich nur in schriftlicher Form ver-
einbart werden. Wir sind jedoch auch bemüht, die unverbindlich zugesagten Lieferfristen
einzuhalten.

5.2. Ab Versendung an den Käufer oder Übergabe an den Frachtführer oder ab Abnahme-
verzug trägt der Käufer die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der gekauften
Ware.

5.3. Die Lieferfrist wird von dem Tag berechnet, an dem alle zur Ausführung erforder-
lichen Mitteilungen und Unterlagen, insbesondere der schriftliche Auftrag vorliegt.

5.4. Kann der von uns zugesagte Liefertermin nicht eingehalten werden, so werden
wir einen neuen Termin bindend vereinbaren. Verstreicht auch dieser neue Termin, ohne
dass die Lieferung erfolgt, so hat der Käufer wahlweise das Recht, von dem Vertrag be-
züglich der noch ausstehenden Lieferungen ganz oder teilweise zurückzutreten. Weiterge-
hende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeglicher Art, sind außer für
den Fall, dass sie von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden, ausge-
schlossen.

5.5. Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder von Ereignissen, die uns
die Lieferungen oder den Transport erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören
auch nachträglich eintretende Material- und Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten, Be-
triebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmöglich-
keiten oder Transportbehinderungen etc. - auch, wenn diese bei unserer Mutterge-
sellschaft oder deren Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen oder Terminen nicht zu vertreten. Ein Schadenersatzanspruch des Käufers ist
daher in diesen Fällen ausgeschlossen. Sieht der Vertrag mehrere Teillieferungen vor,
so ist jede Teillieferung für sich als Vertragserfüllung anzusehen. Der Käufer ist daher
nicht berechtigt, Teillieferungen abzulehnen, soweit deren Annahme für ihn nicht
zumutbar ist.

5.6. Für die Dauer des Abnahmeverzuges des Käufers sind wir berechtigt, die Liefer-
gegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. IT-Consulting Lisa Senk
kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. Während der
Dauer des Abnahmeverzuges hat der Käufer an uns als Ersatz der einstehenden Lager-
kosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1% des Kaufpreises, höchstens
25,-- Euro zuzüglich Umsatzsteuer zu bezahlen. Daneben sind wir berechtigt, anfallende
höhere Lagerkosten zu fordern. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten
Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht
annehmen zu wollen, kann IT-Consulting Lisa Senk vom Vertrag zurücktreten und
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. IT-Consulting Lisa Senk ist be-
rechtigt, als Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kauf-
preises oder den Ersatz des tatsächlichen entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

5.7. Mängeldifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt bei  IT-Consulting Lisa Senk
und dem Frachtführer angezeigt werden. Die Übernahme der Ware durch den Spediteur
oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.

6. Gefahrenübergang

6.1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an den Frachtführer
oder andere den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Ver-
sendung unserer Fertigung oder unseres Zentrallagers verlassen hat, und zwar unabhängig
davon, ob die Versendung von Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.
Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus irgend-
welchen Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang
der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

6.2. Wir sind auch zu Teillieferungen berechtigt, die als selbstständige Leistungen gelten.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Die gelieferten Waren bleiben bis vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und
aller Nebenanforderungen unser Eigentum.

7.2. Im Fall der Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehaltsware, tritt der Käufer im
voraus sämtliche Ansprüche gegen den Zweitkäufer an uns zahlungshalber ab, wobei
jedoch der Käufer weiterhin und ohne Änderung der Fälligkeit des geschuldeten Betrages
zu dessen Bezahlung neben dem Zweitkäufer gegenüber uns haftbar bleibt.

7.3. Der Käufer ist verpflichtet, in seinen Büchern bei jeder abgetretenen Forderung
einen mit Datum versehenen firmenmäßig gefertigten Vermerk anzubringen und den
Zweitkäufer spätestens bei Abschluss des Kaufvertrages von der erfolgten Abtretung zu
verständigen und uns vom Weiterverkauf im Anschluss einer Kopie der Verständigung
des Zweitkäufers von der Abtretung zu benachrichtigen. Sollten ungeachtet der obigen
Vereinbarung beim Käufer Beträge vom Zweitkäufer eingehen, so ist der Käufer ver-
pflichtet, diese Beträge unverzüglich an uns auszufolgen. Bis zu dieser Ausfolgung sind
die Beträge gesondert zu verwahren. Diese Abtretungen werden hiermit von uns im
voraus angenommen. Jede weitere Verpfändung oder Abtretung ist ausgeschlossen.

7.4. Bei Pfändung oder Beschlagnahme durch Dritte (z.B. durch Vermieterpfand-
rechte) sind wir sofort schriftlich davon zu benachrichtigen. Im Falle der Unterlassung
der Anzeige ist der Käufer schadenersatzpflichtig. Sämtliche Kosten gehen in jedem Fall
zu Lasten des Käufers.

8. Gewährleistung

8.1. IT-Consulting Lisa Senk gewährleistet, dass die Produkte frei von
Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungspflicht beträgt nach
Maßgabe der folgenden Bestimmungen sechs Monate.

8.2. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere
Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorge-
nommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel
hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung,
Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriffe sowie das Öffnen von Geräten
zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen in Farbe, Abmessungen und/oder
Qualitäts- und Leistungsmerkmale der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.

8.3. Der Käufer muss uns die Mängel unverzüglich nach Eingang des Liefergegen-
standes schriftlich mitteilen.

8.4. Macht der Käufer Mängel geltend, hat er das defekte Teil bzw. Gerät und eine
genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer, eine Kopie des
Lieferscheins bzw. Rechnung, mit dem das Gerät geliefert wurde, an die IT-Consulting

Lisa Senk  Serviceabteilung, zur Reparatur einzuschicken bzw. anzuliefern.
Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass
auf diesen befindliche Daten durch ihn durch Kopien gesichert werden, da diese bei
Reparatureingriffen verloren gehen können. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden
von uns unfrei wieder ausgeliefert., es sei denn, dass die Transportkosten zum Auftrags-
wert außer Verhältnis stehen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen
Geräten treten keine neuen Gewährleistungen in Kraft.


8.5. Für mangelhafte Ware leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung
des Mangels oder durch Rücknahme und Ersatzlieferung. Der Käufer kann jedoch nach
seiner Wahl Herabsetzungen des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages
verlangen, wenn die Nachbesserungen in angemessener Frist endgültig fehlgeschlagen
ist oder eine Ersatzlieferung ebenfalls mangelhaft war.

8.6. Eine Haftung für normale Abnützung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsan-
sprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteile wie Druckknöpfe, Farbbänder, Typenräder,
Druckertrommeln, Toner- und andere Verschleißmaterialien.

8.7. Gewährleistungsansprüche gegen IT-Consulting Lisa Senk stehen nur dem
unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

8.8. Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder unsere Mitarbeiter, auf der Verletzung
einer uns treffenden wesentlichen Vertragspflicht oder auf dem Fehlen einer von uns zuge-
sicherten Eigenschaft.

9. Haftung und Schadenersatz

9.1. Schadenersatzansprüche gegen uns sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern
wir den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. Als unsere
Erfüllungshilfen gelten Angestellte unseres Unternehmens, nicht aber Angestellte anderer
Unternehmen oder Personen, deren sich diese Unternehmen bedienen oder deren Er-
füllungsgehilfen.

9.2. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir die
Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

9.3. Der Käufer bestätigt, auf die Anleitung zur Verwendung der von uns verkauften
Ware hingewiesen worden zu sein und wird die Ware nur in der Betriebsanleitung vorge-
sehenen Weise verwenden.

9.4. Bei Produkthaftungsschäden von Kunden des Käufers ist vom Käufer sofort
schriftliche Dokumentation über Umstände und geltend gemachte Ansprüche zu über-
mitteln. Im Produktionshaftungsfall trifft den Käufer eine verschuldensabhängige Regreß-
haftung uns gegenüber, falls er seinen Kunden nicht ausreichend über allfällige Besonder-
heiten des Produkts aufgeklärt hat, unsere Gebrauchsanweisung, Verwendungshinweise
nicht wiedergegeben und /oder seinem Kunden die Produktionssicherheit nicht darge-
boten hat als unter Berücksichtigung aller Umstände zu erwarten war.

9.5. Unsere Ersatzpflicht wird gemäß §9 Produktionshaftungsgesetz für Sachschäden
unserer Kunden ausgeschlossen, soweit diese keine Endverbraucher sind. Die Ver-
jährungsfrist des §13 Produktionshaftungsgesetz wird auf drei Jahre herabgesetzt.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung

10.1. Für Verträge mit Unternehmen gemäß §1 KSchG wird als Erfüllungsort für
Lieferungen und Zahlung Eisenstadt vereinbart.

10.2. Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Geschäfts-
verbindung wird als ausschließlich zuständiges Gericht das für Eisenstadt zuständige
Gericht vereinbart.

10.3. Es gilt das Recht der Republik Österreich. Die Bestimmungen des Uncitral-Kauf-
rechtes werden einvernehmlich ausgeschlossen.

11. Sonstiges

11.1. Alle von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen (Zeichnungen, Prospekte, etc.)
bleiben unser geistiges Eigentum.

11.2. Die Ansprüche des Käufers aus diesem Vertrag dürfen nicht ohne unsere vor-
herige Zustimmung abgetreten werden.

11.3. Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern
wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um gemäß
§8 Absatz7 des AGB (Gewährleistungsansprüche) Ansprüche handelt, werden wir die
Zustimmung erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die unsere
Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbotes überwiegen.

11.4. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum
einmaligen Wiederverkauf oder zur eigenen bestimmungsgemäßen Verwendung
verkauft, d.h., er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen.
Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus
entstandenen Schaden.

11.5. Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit Lieferungen
von IT-Consulting Lisa Senk zugängig werdenden Informationen, die aufgrund
sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis von IT-Consulting

Lisa Senk erkennbar sind und vertraulich zu halten sind , unbefristet
geheim zuhalten und sie - soweit die nicht zur Erreichung des Vertragszweckes er-
forderlich ist - weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner
Weise zu verwerten.